Seilwindenprüfung gem. DGUV-Vorschrift




































Seilwinden können Ursache von schweren Unfällen, teilweise sogar mit Todesfolge sein.
Eine Seilwindenprüfung muss deshalb regelmäßig durchgeführt werden.
Wir können Ihre Seilwinde nach DGUV-Verodnung gerne prüfen.
Vereinbaren Sie mit uns einen Termin.
Vielen Dank.
Ausschnitt aus der DGUV-Verordnung:
Winden, Hub- und Zuggeräte einschließlich der Tragkonstruktion (z. B. Rahmen) sowie Seilblöcke sind durch eine sachkundige Person zu prüfen:
• vor der ersten Inbetriebnahme
• nach wesentlichen Änderungen vor der Wiederinbetriebnahme
• mindestens einmal jährlich (wiederkehrende Prüfung)
Die Einsatzbedingungen und die betrieblichen Verhältnisse können kürzere Prüfintervalle erforderlich machen.
• falls außergewöhnliche Ereignisse stattgefunden haben, die schädigende Auswirkungen auf ihre Sicherheit haben können (außerordentliche Prüfung).
Solche außergewöhnlichen Ereignisse können insbesondere Unfälle, Veränderungen an den Arbeitsmitteln, längere Zeiträume der Nichtbenutzung oder Naturereignisse sein.
• nach lnstandsetzungsarbeiten, die ihre Sicherheit beeinträchtigen können (Siehe § 23 Abs. 1 und 2 der DGUV Vorschrift 54 und 55 sowie § 3 Abs. 6 und § 14 Abs. 1 bis 3 der Betriebs-
sicherheitsverordnung). Winden, Hub- und Zuggeräte sind auch dann zu prüfen, wenn sie in Einrichtungen eingebaut sind.
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